Als deutliches Signal für eine Versachlichung der Diskussion
wertet die AfD im Kreis Höxter
den Beschluss des Hamburger Landgerichts.
Das Hamburger Gericht hat eine
einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 324 O 103/20)
erlassen, wonach es dem Fraktionsvorsitzenden der FDP
im Berliner Abgeordnetenhaus
untersagt ist, zu behaupten, ein Gericht habe Björn Höcke
als Faschisten eingestuft. Bei Wiederholung dieser
Falschbehauptung droht dem Berliner FDP-Politiker ein Ordnungsgeld
von bis zu 250 000 Euro.
Dazu sagt Peter Eichenseher, Pressesprecher der AfD im Kreis Höxter:
„Ich begrüße diesen Beschluss des Hamburger Landgerichts.
Wir mussten auch in NRW feststellen, dass Politiker bewusst
die Unwahrheit über AfD-Mitglieder verbreiten.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg macht
in der gebotenen Deutlichkeit klar, dass kein
Gericht bestätigt hat, dass Björn Höcke ein Faschist sei.“
Seit einigen Monaten wird eine versammlungsrechtliche
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen
dazu missbraucht, den Fraktionsvorsitzenden der AfD-
Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke,
als angeblichen Faschisten mit amtlichem
Gütesiegel zu brandmarken und zu diffamieren.
Das Landgericht Hamburg hat jetzt dem
Fraktionsvorsitzenden der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus,
Sebastian Czaja, untersagt, über Björn Höcke weiter zu behaupten,
diesen „stufe ein Gericht als Faschisten ein.“