Muss wirklich erst ein Kind zu Schaden kommen?

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Am 20.8.2019 reichte die AfD Höxter bei Bürgermeister Alexander Fischer die
Anregung ein, durch eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung die
Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet zu erhöhen.

Im Abstand von 100 m um Schulen, Kindergärten und Spielplätze sollte diese
besonders schutzbedürftige Personengruppe vor den Einflüssen gefährlicher
Substanzen wie Alkohol oder schlimmeren Rauschmitteln geschützt werden.

Nicht nur die jüngsten Vorfälle, bei denen Scherben im Sandkasten des Spielplatzes
am Wall und in der Unterführung am Schulzentrum zu finden waren, sondern auch
die Möglichkeit eines Kontaktes von Kindern und Jugendlichen mit Alkohol oder
anderen Rauschmitteln stellen Gefahren dar, die eine Kommune alarmieren sollten.

Mit Sorge stellt die AfD Höxter fest, dass weder die Verwaltung noch die
Ratsfraktionen Interesse an der Sicherheit der Bürger zu haben scheinen. So hat die
Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage das eigentliche Problem und die Forderung
nach Prävention statt Ahndung gar nicht behandelt, und die Politik, lässt wie so oft
die Verwaltung widerspruchlos gewähren. Kritische Nachfragen der Fraktionen gab
es keine. Opposition? Fehlanzeige

„Ob falsch verstandener Liberalismus
oder parteipolitische Erwägungen, diese
Entscheidung geht an den Bürgerinteressen vorbei.
Muss wirklich erst ein Kind zuSchaden kommen,
bevor Verwaltung und Politik aufwachen?“
fragt AfD Kreisvorsitzender Klaus Meyer:

„Unserer Meinung nach ist die Situation in Höxter
mitnichten mit dem von der Verwaltung
in der Beschlussvorlage angebrachten Beispiel
aus Duisburg vergleichbar. Uns geht es um
eine konkrete zu schützende Personengruppe und
eine sehr geringe Einschränkung
der Freiheit der Bürger.
Die Rechtssicherheit der Änderung haben
wir vor dem Einreichen der Anregung gründlich geprüft.“
erklärt Klaus Meyer seine Einschätzung zur Beschlussvorlage.